Rechnung ohne Umsatzsteuer: Wann ist das erlaubt?
Rechnung ohne Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, Reverse-Charge und Steuerbefreiungen im Überblick – und welchen Hinweis die Rechnung dann braucht.
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Wer die Steuer einfach weglässt, riskiert Nachfragen vom Finanzamt oder Ärger mit dem Kunden. Hier die wichtigsten Konstellationen.
1. Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die unter die Grenzen des § 19 UStG fallen, berechnen keine Umsatzsteuer. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Details finden Sie im Beitrag Kleinunternehmer-Rechnung: Was Sie 2026 beachten müssen. Das passende Dokument: die Kleinunternehmer-Rechnung.
2. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
In manchen Fällen schuldet nicht Sie, sondern Ihr Kunde die Umsatzsteuer, zum Beispiel bei bestimmten Bauleistungen oder Leistungen ausländischer Unternehmer. Die Grundlage ist § 13b UStG. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Reverse-Charge-Rechnung einfach erklärt.
3. Steuerbefreite Umsätze
Einige Leistungen sind nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit, etwa bestimmte Heilbehandlungen oder steuerfreie Lieferungen in andere EU-Länder. Die Rechnung muss dann einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten.
4. Leistungen außerhalb Deutschlands
Wo eine Leistung steuerlich ausgeführt wird, hängt vom Leistungsort ab. Bei Leistungen an Unternehmer im Ausland kann deshalb in Deutschland keine Umsatzsteuer anfallen. Diese Fälle sind komplex – holen Sie hier fachlichen Rat ein.
Was auf die Rechnung gehört
- kein Steuersatz und kein Steuerbetrag, wenn keine Steuer ausgewiesen wird
- ein Hinweis auf den Grund (zum Beispiel § 19 UStG)
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., bei innergemeinschaftlichen Umsätzen beide USt-IdNrn.
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Folgen bei falscher Angabe
Fehlt der Hinweis auf den Grund für die fehlende Umsatzsteuer, kann Ihr Kunde Probleme beim Vorsteuerabzug bekommen, und das Finanzamt kann nachfragen. Weisen Sie dagegen Steuer aus, obwohl Sie Kleinunternehmer sind, schulden Sie diese trotzdem. Prüfen Sie deshalb vorab, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, und dokumentieren Sie die Grundlage.
Bei Beträgen bis 250 Euro gelten vereinfachte Angaben; mehr dazu im Beitrag Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.
Häufige Fragen
Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein, das sollten Sie vermeiden. Wird sie dennoch ausgewiesen, schulden Sie diese dem Finanzamt.
Brauche ich auch ohne Umsatzsteuer eine Steuernummer auf der Rechnung?
Ja. Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers bleiben Pflichtangaben.
Gilt das auch für Rechnungen an Privatpersonen?
Die Regeln zur Umsatzsteuer hängen von Ihrer Tätigkeit und nicht vom Empfänger ab. Lediglich die Pflichtangaben können sich unterscheiden.